AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung automatisch zur Anwendung:

Vertragspartner

Fahrschule Christian Rauch, Davous Chesas 27, 7525 S-chanf.

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obgenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Online Anmeldungen

Wird ein Kurs übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung. Bei Kursbeginn muss die schriftliche Anmeldebestätigung vorgewiesen werden, andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden.

Kurse

Der Kursteilnehmer hat grundsätzlich seine Informationspflichten schriftlich zu erfüllen, sofern die Fahrschule Christian Rauch die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt.

Öffentlich ausgeschriebene Kurse finden ausschliesslich in deutscher Sprache sowie bei jedem Wetter statt.

Bei Ausfall des Kursleiters (Krankheit, Unfall) bietet der Veranstalter einen Kursleiter mit gleicher bzw. ähnlicher Ausbildung. Bei Nicht-Einhaltung dieses Kriteriums, wird der Kurs annulliert.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Kursanmeldungen und Abmeldungen müssen zwingend vom Kursteilnehmer erstellt werden. Der Kursteilnehmer muss sich im Vorfeld auf meiner Homepage über die Kursdaten, den Kursort informieren. Der Kursteilnehmer wird ausserdem bei der Kursanmeldung mittels PDF Kursbestätigung darüber informiert. Bei Verspätungen (max. 10 Minuten) muss die Fahrschule Christian Rauch darüber telefonisch oder per Anrufbeantworter informiert werden. Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten (Drogen, Alkohol, Sprache, etc.) oder den Unterricht stören, kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausschliessen. In diesem Falle wird kein Kursgeld zurückerstattet. Kommt ein Kursteilnehmer mehr als 10 Minuten verspätet, wird er vom Kurs ausgeschlossen. In diesem Fall behaltet die Fahrschule Christian Rauch das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis oder er kann ihn beim Verlangen nicht vorweisen, wird er an der Teilnahme des VKU aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen.

Annullierungsbedingungen

Nachdem der Kursteilnehmer sich für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm automatisch ein Platz in dem gewünschten Kurs oder in den Kursteilen reserviert und für ihn freigehalten. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet. Die Absage eines Kurses oder Kursteils muss zwingend schriftlich per Post oder E-Mail an die Fahrschule Christian Rauch erfolgen. Jede Änderung oder Mutation hat eine Kostenfolge von zusätzlichen CHF 15.-. Erfolgt die Abmeldung oder Verschiebung in einem Zeitraum von weniger als 10 Tagen vor Kurs(teil)beginn, wird ein Schadenersatz von 50 % der Kurskosten (alle Kursteile), weniger als 5 Tagen vor Kurs(teil)beginn, wird ein Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) verrechnet. Anschliessend kann ein Ersatztermin vereinbart werden, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei Nichterscheinen ist das vollumfängliche Kursgeld (Kursteil oder alle Kursteile) geschuldet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.

Kurskosten

Die Kurse oder Kursteile werden nach der Dienstleistung in Rechnung per Post gestellt und müssen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Erhält man keine Kursbestätigung, ist der Kursteilnehmer verpflichtet sich bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn bei der Fahrschule Christian Rauch zu melden.

Versicherung

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet. Er hat für durch ihn verschuldete Schäden aufzukommen, soweit keine Deckung durch eine entsprechende Versicherung besteht. Die Fahrschule Christian Rauch verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer besucht meine Kurse auf eigene Gefahr.

Datenschutz/Missbrauch

Die Fahrschule Christian Rauch wird hiermit berechtigt, die Personaldaten der Kursteilnehmer und Fahrschüler aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden wurden (Buchhaltung/Treuhand, Versicherungen, Homepage-Hersteller, etc.), weiterzugeben. Weitere Informationen zu Datenschutz.

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lernfahrausweis

Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis, der entsprechenden Kategorie mitzuführen.

Preise / Dauer von Fahrlektionen

Preise und Dauer der Fahrlektionen sind auf der Homepage ersichtlich. Der Preis kann zu jeder Zeit angepasst werden. Die Fahrlektionen werden per Post in Rechnung gestellt und müssen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Mahnspesen bzw. Betreibungskosten werden vom Fahrschüler übernommen.

Terminierung / Annullierung

Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer vergleichen und überprüfen. Der Fahrschüler wird nicht über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.

Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler spätestens 1 Arbeitstag (24 Stunden) vor dem vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail oder SMS an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Anschliessend kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, werden die vereinbarten Lektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden. Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Fahrschule Christian Rauch behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kursteilnehmern bei jeder Anmeldung gelesen und akzeptiert.

Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Christian Rauch ist das Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand S-chanf. Gültig ab 01. Januar 2024